Versicherungsgutachten

Gutachten unparteiisch und absolut unabhängig von den Interessen seines Auftraggebers zu erstatten gehört zu den Hauptpflichten eines Experten. Aufgrund der öffentlichen Bestellung und Vereidigung geniest der Sachverständige in der Gesellschaft besonderes Vertrauen. Gutachten sollen zudem prinzipiell auch für jene objektiv aussagekräftig sein, die damit konfrontiert werden, ohne selbst Auftraggeber zu sein. Ein Versicherungsgutachten wird benötigt, damit entstandener Schaden von der Versicherung erstattet wird oder unberechtigte Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer abzuwehren. Es ist dabei unerheblich ob der Sachverständige vom Geschädigten oder der Versicherung mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadensursache und Schadenshöhe herangezogen. Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Sach- und Haftpflichtschäden, Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation, Schadenshergangsanalysen, Zeit- und Restwertermittlung. Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.